Startseite | Kontakt

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Musik- & Tonservice Reinhardt



Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft. Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann auf Wunsch eine Kopie abfordern.

Allgemeines

Das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und dem Musik- & Tonservice Reinhardt (im folgenden MTS genannt) ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, daß der MTS seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.

1. Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

2. Im Falle einer Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.

3. Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere hat er evt. GEMA - Kosten zu entrichten.

4. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musikanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

5. Die Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter und nur mit diesem.

6. Grundsätzlich treten die namentlich im Vertrag genannten Musik-Entertainer oder Moderatoren für die festgelegteVeranstaltung auf. Infolge von Krankheit verpflichtet sich der MTS, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

7. Die Zahlung der Gage erfolgt nach Beendigung Ihrer Feier.

8. Unterbringung und Verpflegung während der Veranstaltung werden gesondert geregelt.

9. Der Veranstalter gewährleistet, dass der Zugang des Veranstaltungsraumes für
2 Stunden vor der Veranstaltung freigehalten und ein Parkplatz
am direkten Eingang reserviert wird.

10. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

11. Gerichtsstand für beide Teile ist Winsen L.



Lübberstedt, im Januar 2011

G. Reinhardt